Die Rentensenker im Parlament haben eine Abbauvorlage gegen die Frauen beschlossen! Jetzt müssen wir gemeinsam Unterschriften sammeln, um diesen Rentenabbau an der Urne zu stoppen. Hier die wichtigsten Argumente gegen AHV 21 und der Unterschriftenbogen zum Download
SAVE-THE-DATE: DEMO zum Feministischen Streiktag am 14. Juni 2022.
Auch 2022 nehmen wir uns wieder die Strasse, um unsere Forderungen zu stellen und dem patriarchalen System so richtig einzuheizen! Sei auch du mit dabei! Infos folgen, eine Bewilligung für die Demonstration wird eingeholt. Die Demo ist offen für alle Geschlechter.

Wenn du uns am 14. Juni unterstützen möchtest, hast du folgende Möglichkeiten:
- Während wir auf die Strasse gehen, muss trotzdem Fürsorge-Arbeit geleistet, geputzt, betreut und gekocht werden. Gibt es in deinem Umfeld TINFA-Menschen (trans, intergeschlechtlechtliche, non-binäre Menschen, Frauen und Agender Personen), denen du solche Arbeiten abnehmen kannst? Bist du in einem Unternehmen und kannst es TINFA-Personen erleichtern, am Streik teilzunehmen? Frage TINFA-Personen in deinem Umfeld, welche Art von Unterstützung sie sich wünschen und mache dies zu deiner ersten Priorität.
- Auch in der Organisation des Streiktags fallen viele Arbeiten an, bei denen du uns unterstützen kannst, wie Kinderbetreuung, Verpflegung, u.v.m. Wenn du dir vorstellen kannst, uns so zu unterstützen, melde dich bei: .
- Wenn du dich mit diesen Möglichkeiten auseinandergesetzt hast und dich zusätzlich beteiligen möchtest und/oder, wenn du TINFA-Personen kennst, die möchten, dass du sie
begleitest, bist du auch zum Protestmarsch eingeladen. Wir bitten dich allerdings, dich solidarisch im Hintergrund zu halten und physisch und verbal wenig Raum einzunehmen. TINFA-Personen sollten die Demonstration weiterhin sichtbar dominieren. Wir freuen uns, wenn du auch deine cis-männlichen Freunde darauf sensibilisierst. - Unterstütze uns finanziell. Feministische Arbeit braucht Zeit UND Geld – DANKE!
Feministischer Streik / Frauenstreik Basel
Konto-Nr 15-200577-6
IBAN: CH52 0900 0000 1520 0577 6
BIC POFICHBEXXX
Der 14. Juni ist primär ein Tag für TINFA-Menschen[2]. Diese sind in unserer patriarchalen Gesellschaft strukturell von Sexismus betroffen. Zahlen zu Gewalt und Lohnungleichheit sprechen eine klare Sprache.[3] Das heisst nicht, dass Cis-Männer nicht auch unter dem Patriarchat leiden, oder in bestimmten Bereichen als Männer diskriminiert werden können. Felder wie Politik oder Wirtschaft, die in der Schweiz am meisten mit Macht und Ressourcen ausgestattet sind, sind aber nach wie vor mehrheitlich cis-männlich dominiert. Deshalb betrifft Sexismus, also die strukturelle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, primär TINFA-Menschen.
In der Vergangenheit wurden TINFA-Personen in politischen Bewegungen oft an den Rand gedrängt. Unabhängig von ihrer Intention beanspruchen Cis-Männer wegen ihrer Sozialisierung und ihrer Wahrnehmung durch die Gesellschaft Raum und Wahrheit mehrheitlich anders für sich, als dies TINFA-Personen tun. Sie können TINFA-Personen deshalb zur Seite drängen, ohne dass sie es merken (bspw. durch sog. «mansplaining»). Wir bitten dich deshalb, selbstkritisch deine Abwehrreaktionen zu hinterfragen, die du vielleicht gegen unser politisches Vorgehen hast. Vertraue darauf, dass wir uns tagtäglich intensiv mit feministischen Debatten befassen und gute Gründe dafür haben, uns an diesem Tag auf uns zu konzentrieren.
Wir danken dir für deine Unterstützung und freuen uns auf einen solidarischen Streiktag!
[1] Cis-Menschen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde.
[2] Trans, inter, non-binäre Menschen und Frauen
[3] Nach der Ökonomin Mascha-Madörin erhalten Frauen im Jahr 108 Milliarden Franken weniger Einkommen, rechnet man bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen. Nach dem eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann waren 2009–2018 74,7 % der Menschen, die durch häusliche Gewalt gestorben sind, Frauen (Non-binäre Menschen werden in diesen Statistiken oft noch nicht erfasst).
Ja! Zur Ehe für alle
Die Ehe für alle ist ein historischer Schritt für die Gleichstellung
Homo- und Bisexualität sind in der Schweiz gesellschaftlich weitgehend anerkannt. Trotzdem sind gleichgeschlechtlich liebende Menschen in unserem Land rechtlich nicht gleichgestellt, weil sie nicht heiraten können und ihnen somit wichtige Rechte verwehrt bleiben. Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Kinder sind gesetzlich weniger gut abgesichert, dies obwohl die Bundesverfassung das Recht auf Ehe und Familie garantiert und jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verbietet.
Mit der Ehe für alle wird diese elementare Diskriminierung endlich beseitigt und es werden alle Paare gleichgestellt.
Die Ehe für alle fördert die Akzeptanz
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist eine längst überfällige gesetzliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Liebe. Sie hat Signalwirkung für die Gesellschaft – die Arbeitswelt und insbesondere für junge Menschen. Dazu kommt, dass in Ländern, in denen die Ehe für alle eingeführt wurde, die Suizidalität unter LGBT-Personen sank und die Vorurteile ihnen gegenüber abnahmen. Dies bestätigen mehrere Studien in Ländern wie Dänemark, Schweden und den USA. [1]
«Ja! Zur Ehe für alle» weiterlesenTW: SEXUALISIERTE POLIZEIGEWALT
Lies diesen Post nur, wenn du gerade die Energie und emotionalen Kapazitäten dazu hast.
SEXUELLE BELÄSTIGUNG, AMTSMISSBRAUCH UND ERNIEDRIGUNG AUF DEM POLIZEIPOSTEN LIESTAL
Nach der Räumung der Besetzung an der Heidenlochstrasse 112 in Liestal kam es zu inakzeptablen Vorfällen seitens der Polizei. In den folgenden Bilddateien, welche uns vom Kollektiv «Liestal gegen Verdrängung» zugesandt wurden, teilen Betroffene ihre Erfahrungen mit der Polizei.
Machtmissbrauch in Form von sexualisierter Gewalt ist tief in den patriarchalen Strukturen unserer Gesellschaft verankert und kann uns alle treffen, insbesondere aber TINFA-Personen, unabhängig von ihrer politischen Einstellung und ihrem politischen Handeln. Wir beobachten, dass sich sexualisierte Gewalt auffallend oft gegen Aktivist:innen richtet, die sich in linken Räumen bewegen. Darin wird ersichtlich, inwiefern sich die Personen und Institutionen, die patriarchale Strukturen stützen, mit aller Macht gegen einen gesellschaftlichen Wandel stellen und dabei sexualisierte Gewalt als Einschüchterungs- und Kontrollmittel einsetzen.
Dies ist kein Einzelfall! Wir erinnern an dieser Stelle an ähnliche Erfahrungsberichte von zahlreichen Demonstrant:innen, die am 14. Juni 2020 von der Polizei auf der Johanniterbrücke eingekesselt wurden (auf unserer Webseite einsehbar) oder an die Vorwürfe welche Aktivist:innen im Zuge der Bankenblockade 2019 gegen die Polizei erhoben (auf der Webseite des @collectivclimatejustice).
Wir erwarten von der @polizei_bl, diese Vorkommnisse sauber aufzuarbeiten. Eine Pressemitteilung, in der auf eine Vielzahl der konkreten Vorwürfe gar nicht erst eingegangen wird, reicht nicht aus!
Wir solidarisieren uns mit den Hausbesetzer:innen und Demonstrant:innen und danken für euren Mut, gesellschaftliche Missstände anzusprechen und eure Kraft, euch einmal mehr gegen dieses sexistische System zur Wehr zu setzen! 🔥💜💪
Die Video-Stellungnahme des Kollektiv «Liestal gegen Verdrängung» wurde u.a. auf unserem Instagram-Kanal veröffentlicht.
Stellungnahme Feministischer Streik/Frauenstreik Basel
TRIGGERWARNUNG: SEXUALISIERTE GEWALT/VERGEWALTIGUNG SOWIE VICTIM BLAMING DURCH BASLER APPELLATIONSGERICHT
Das Gerichtsurteil
Am 30. Juli 2021 hat das Basler Appellationsgericht die Strafe für einen Vergewaltiger von über 4 Jahren auf 3 Jahre gekürzt sowie einen Teil der Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt, wodurch sich das Strafmass defacto halbiert hat. Als Begründung der Strafmilderung nannte Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz (FDP) die kurze Dauer des Übergriffs und die nicht gravierenden physischen Verletzungen des Opfers. Als weiteren Grund führte sie die «Signale» an, welche die Frau vor der Tat gesendet habe. Im Club, in dem sich die Betroffene in der Tatnacht aufgehalten hatte, hätte sie muttmasslich Geschlechtsverkehr mit einem Mann gehabt. Dies hätten die beiden Täterpersonen beobachtet, bevor sie die Betroffene nach dem Clubbesuch nach Hause begleiteten und anschliessend im Windfang ihres Wohnhauses vergewaltigten. Die Betroffene habe lauf der Richterin «mit dem Feuer gespielt.»
Quellen: bzbasel/20 minuten
Unsere Kritik
Die Urteilsbegründung suggeriert, dass die Betroffene eine Mitverantwortung für das Verhalten der Täterpersonen trägt. Wir kritisieren dies aufs Schärfste. Die Entscheidung, gegen den Willen einer Person Gewalt auszuüben, liegt immer bei den Täterpersonen alleine. Die sexuelle Selbstbestimmung, das Aussehen oder die Kleidung einer Person ist niemals eine Einladung dafür, dieser Person (sexualisierte) Gewalt anzutun und darf diese auch niemals entschuldigen.
Richterin Liselotte Henz führt eine moralisierende Begründung an, welche die Opfer von Vergewaltigungen in der Konsequenz zu Mitschuldigen macht, statt sich auf strafrechtlich relevante Argumente zu beziehen. Ihr eigenes moralisches Empfinden in ihr Urteil einfliessen zu lassen, ist in hohem Masse unprofessionell und hat in einem gerichtlichen Prozess nichts zu suchen!
Ebenfalls ist es aus unserer Sicht absolut verwerflich, die Dauer der Tat als einen Strafminderungsgrund anzusehen. Ob eine Vergewaltigung nun 11 Minuten oder mehrere Stunden andauert: in jedem Fall ist es ein extrem erniedrigende, gewaltvolle und schmerzhafte Erfahrung, die in den meisten Fällen schwerwiegende psychische und physische Schäden hinterlässt.
Durch ihre Aussagen macht sich Richterin Liselotte Henz zur Verbündeten der Täterpersonen und missbraucht ihre Machtposition. Sie betreibt Victim Blaming (deutsch: Täter*innen-Opfer-Umkehr).
Die Konsequenzen
Ein solches Urteil hat unterschiedliche Konsequenzen. Zum einen werden Vergewaltiger*innen damit in ihrer Tat entlastet, zudem werden sie von staatlicher Instanz ermutigt das eigene Urteil anzufechten.
Das Gericht lastet dem Opfer eine Mitverantwortung an. Für Betroffene von sexualisierter Gewalt wirkt dieses Urteil abschreckend und erniedrigend, da es eine Mitschuld suggeriert – die wir klar zurückweisen. Der Schritt eine Anzeige zu machen und damit das eigene Recht einzufordern wird zusätzlich erschwert.
Gesellschaftspolitisch ist die Botschaft der Richterin extrem konservativ. Wer selbstbestimmte Sexualität lebt und für seine Grenzen einsteht, wird darin nicht ernst genommen, dafür blossgestellt und die Schuld wird an die Betroffene zurückgewiesen. Auch aus diesem Grund braucht es eine Überarbeitung des Sexualsstrafrechts nach dem Prinzip «Nur Ja heisst Ja»!
Berichterstattung in den Medien
Als wichtige Ergänzung möchten wir an dieser Stelle einen Auszug aus der Kritik der Linken POC vom 02.08.2021 (auf Facebook) teilen, in der zusätzlich auf die rassistische Berichterstattung der Medien eingegangen wird:
«In den Medien wird erwähnt, dass der Täter Portugiese ist. Die Nennung der Nationalität ist aus antirassistischer Sicht heikel: Seit jeher wird sexualisierte Gewalt rassifiziert, nicht nur aber vorallem von den Rechten. Statt konkrete Tat und Täter werden BIPOC generell, kollektiv und pauschal für sexualisierte Gewalt verantwortlich gemacht – das Problem ‹Patriarchat› wird rassifiziert. […] Durch eine Rassifizierung sexualisierter Gewalt werden Täter beschützt, solange sie weiss sind, dafür werden alle (und ausschliesslich) BIPOC und migrantische Männer unindividualisiert und pauschal für die (zumeist) von weissen Männern verübten Taten verantwortlich gemacht.»
Unsere Forderungen
Wir schliessen uns der Forderung von Agota Lavoyer (Leiterin Beratungsstelle Opferhilfe Kanton Solothurn) an: «Ich wünschte, es wäre obligatorisch, dass auch Richterinnen und Richter über die psychosozialen und gesellschaftspolitischen Aspekte sexualisierter Gewalt, etwa über Psychotraumatologie, geschult werden. Eine Vergewaltigung kann ohne rohe Gewalt ausgeübt werden, nur eine Minute dauern und trotzdem massive lebenslange psychische Folgen für ein Opfer haben. Als Opferberaterin weiss ich: Für die meisten Opfer einer Vergewaltigung entfällt der grösste Teil des Unrechts auf die Verletzung der sexuellen Integrität. Oder anders gesagt: Am schlimmsten ist die fehlende Zustimmung, also das Übergehen oder Ignorieren der intimsten sensibelsten Grenze, die ein Mensch hat.»
- Wir fordern eine selbstkritische Aufarbeitung dieses frauenfeindlichen und moralisch aufgeladenen Urteils am Basler Appellationsgericht.
- Wir fordern vom Appellationsgericht eine sofortige Aufgleisung einer Schulung mit entsprechenden Expert*innen über die psychosozialen und gesellschaftspolitischen Aspekte sexualisierter Gewalt.
- Zudem fordern wir den sofortigen Rücktritt von Gerichtspräsidentin Liselotte Henz.
Save the Date!
Es gibt Personen, die eine Demo am Sonntag, 8. August um 14 Uhr vor dem Appellationsgericht planen. Wir werden in Kürze auf unseren Kanälen darüber informieren.
Anlaufstellen für Betroffene
Opferhilfe beider Basel
061 205 09 10
(Mo–Fr: 8.30–12 Uhr und 13.30–16.30 Uhr)
Frauenhaus Basel
061 681 66 33 (Notfallnummer)
Männerbüro Basel
061 691 02 02,
Es war gigantisch mit euch!
Rückblick 14. Juni 2021
Auch 30 Jahre später: Wir streiken! Die Schweizer Kollektive des Feministischen Streik/Frauenstreik Schweiz riefen am 14. Juni zum Streik auf. In Basel planten wir tagsüber bei der Kaserne ein Streikprogramm und eine Demonstration beim DeWette-Park um 17:30 Uhr.
Die Streikgründe sind nach wie vor vielfältig: Zunahme von geschlechts-spezifischer Gewalt, AHV Rentenreform zu Lasten der Frauen und erdrückende Bedingungen der bezahlten und unbezahlten Care-Arbeit. Die Schweiz hat noch einen langen Weg vor sich, bis die Gleichstellung oder sogar Geschlechtergerechtigkeit erreicht ist, und die Streikkollektive sind wütend über das langsame Voranschreiten.

















